Notarielle Beglaubigungen

Axel Siebe steht Ihnen als Notar in Goslar zur Seite

Kanzlei Siebe

Für bestimmte Rechtsgeschäfte, Verträge, Erklärungen und Registeranmeldungen hat der Gesetzgeber die notarielle Form der Beglaubigung bzw. der Beurkundung vorgeschrieben. Dies dient dem Schutz der Verbraucher, die in den schwer durchschaubaren juristischen Formulierungen oftmals überfordert sind. Die Rechtsgeschäfte, bei denen die vorgeschriebene gesetzliche Form nicht eingehalten wird, sind unwirksam. Der Notar sorgt durch seine Beratung und Gestaltung dafür, dass die Verträge ausgewogen und rechtssicher formuliert werden und der tatsächliche Wille der Beteiligten rechtlich wirksam umgesetzt wird. Der Notar ist eine vom Staat bestellte, unparteiische und unabhängige Vertrauensperson.

In allen notariellen Angelegenheiten stehen Ihnen Notar Axel Siebe sowie die im Notariat beschäftigten Mitarbeiter zur Verfügung. Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit des Notars liegen dabei auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Grundstücksrechts:

  • Erwerb und Übertragung von Immobilien, also Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
  • Belastung von Immobilien, d.h. Bestellen einer Grundschuld, einer Hypothek oder von Nießbrauch und sämtlicher sonstigen Dienstbarkeiten sowie auch die entsprechende Löschung
  • Teilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen - sei es aus steuerlichen Gründen oder zum Zwecke des einzelnen Verkaufs

Familienrecht:

  • Ehevertrag mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich
  • Partnerschaftsvertrag
  • Scheidungsvereinbarung bei einvernehmlicher Trennung
  • Adoptionsantrag

Erbrecht:

  • Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheinantrag
  • Erbschaftsausschlagung
  • Übergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge an Kinder

Handels- und Gesellschaftsrechts:

  • Anmeldung von Einzelfirmen zur Eintragung in das Handelsregister
  • Anmeldung von Personengesellschaften zur Eintragung in das Handelsregister
  • Erteilung von Bescheinigungen über den Inhalt des Handelsregisters
  • Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder von Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG), OHG
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbHs
  • Beschlüsse der Hauptversammlung von AGs
  • Kapitalerhöhung bei Gesellschaften
  • Verkauf und Überlassung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Verschmelzung von Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften

Weitere wesentliche notarielle Tätigkeitsfelder:

  • Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Vollmacht
  • Schuldanerkenntnis
  • Anmeldung und Liquidation zum Vereinsregister
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften