Kosten

Klarheit und Transparenz von Anfang an

Rechtliche Beratung muss nicht unüberschaubar sein – auch nicht bei den Kosten.

In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf transparente und nachvollziehbare Absprachen. Bereits im ersten Gespräch informieren wir Sie über die zu erwartenden Gebühren und klären mit Ihnen gemeinsam, welches Abrechnungsmodell in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist.


Die Vergütung anwaltlicher und notarieller Leistungen ist gesetzlich geregelt und richtet sich in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe hängt dabei insbesondere vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit ab.


Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gern, ob die Kosten für Ihre Angelegenheit übernommen werden können. Auch im Falle eines Anspruchs auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Der Hammer eines Richters liegt auf einem Tisch neben einer Waage der Gerechtigkeit.
Zwei Personen unterhalten sich miteinander, über ihnen befindet sich eine Sprechblase.

Erstberatung

Für eine einmalige mündliche Erstberatung liegt die gesetzlich festgelegte Höchstgebühr bei 190 Euro zzgl. MwSt. Der konkrete Betrag hängt vom Aufwand und der Komplexität Ihres Anliegens ab.

Ein schwarzweißes Symbol einer Person und drei Häkchen.

Abrechnung nach RVG

Die Standardform der Vergütung in den meisten Fällen. Sie ist gesetzlich geregelt, bietet Rechtssicherheit und orientiert sich am Wert des Streit- oder Regelungsgegenstandes.

Ein schwarzweißes Symbol eines Lebenslaufs in einem Ordner.

Vergütungsvereinbarung / Stundenhonorar

In bestimmten Fällen – etwa bei komplexeren wirtschaftlichen oder außergerichtlichen Beratungsleistungen – ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich, z. B. auf Stundenbasis. Die Konditionen sprechen wir im Vorfeld offen mit Ihnen ab.

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Notarkosten

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind für alle Notare in Deutschland einheitlich geregelt. Die Höhe der Kosten hängt vom Geschäftswert und dem Umfang der Beurkundung ab.

Sprechen Sie uns an

Wir möchten, dass Sie sich gut beraten und rundum sicher fühlen – auch bei den finanziellen Rahmenbedingungen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten zu fragen – wir geben Ihnen eine klare Antwort.